Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – DJ-Dienstleistungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem DJ (nachfolgend „Dienstleister“) und dem Auftraggeber über die Erbringung von DJ-Dienstleistungen bei Hochzeiten, privaten Feiern, Firmenveranstaltungen, Clubs, Bars und vergleichbaren Events.
2. Leistungen
Der Dienstleister erbringt DJ-Leistungen entsprechend der individuellen Vereinbarung (z. B. Spielzeit, Art der Veranstaltung, Technik).
Ein bestimmter musikalischer Erfolg, eine bestimmte Stimmung oder eine bestimmte Reaktion des Publikums wird nicht geschuldet.
3. Technik
Sofern nicht anders vereinbart, bringt der Dienstleister die für den Auftritt erforderliche DJ-Technik mit.
Je nach Veranstaltung kann zusätzlich Ton- und Lichttechnik gestellt werden oder vorhandene Technik der Location genutzt werden.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
geeignete Stromanschlüsse vorhanden sind,
ausreichend Platz für das DJ-Setup zur Verfügung steht,
die Nutzung vorhandener Technik erlaubt ist.
Für Ausfälle oder Einschränkungen aufgrund von Stromausfällen, defekter Technik der Location oder sonstiger äußerer Umstände haftet der Dienstleister nicht.
4. Vergütung und Zahlung
Die vereinbarte Vergütung wird nach Durchführung der Veranstaltung in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Die jeweils geltenden Zahlungsbedingungen (z. B. Zahlungsziel, Anzahlung oder Teilzahlungen) ergeben sich aus der jeweiligen Rechnung und sind dort verbindlich ausgewiesen.
Der Dienstleister behält sich vor, bei bestimmten Veranstaltungen oder Buchungen eine Anzahlung zu verlangen. Diese wird in diesem Fall gesondert vereinbart und in der Rechnung ausgewiesen.
5. Rücktritt / Absage durch den Auftraggeber
Da Veranstaltungstermine in der Regel langfristig reserviert werden und bei kurzfristigen Absagen nicht neu vergeben werden können, gelten folgende Ausfallpauschalen:
bis 30 Tage vor Veranstaltungsdatum: kostenfrei
29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsdatum: 30 % der vereinbarten Vergütung
13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsdatum: 50 % der vereinbarten Vergütung
weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsdatum: 100 % der vereinbarten Vergütung
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
6. Ausfall des Dienstleisters
Kann der Dienstleister die Leistung z. B. aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt nicht erbringen, bemüht er sich um einen gleichwertigen Ersatz.
Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatz-DJs besteht nicht.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
7. Haftung
Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für Schäden an Personen oder Sachen, die durch Dritte, Gäste oder die Veranstaltungsumgebung verursacht werden, übernimmt der Dienstleister keine Haftung.
8. Foto- und Videoaufnahmen
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung angefertigte Foto- und Videoaufnahmen, auf denen der Dienstleister oder dessen DJ-Setup zu sehen sind, zu eigenen Werbezwecken (z. B. Website, Social Media) genutzt werden dürfen, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers oder der Gäste entgegenstehen.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

